Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (bei Welpen altersgemäß) Impfschutz verfügen.
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.
Die Gruppenleiter behalten sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen, die Unterrichtsgebühr wird in diesen Fällen anteilmäßig zurück erstattet.
Nach Abschluss der Unterrichtsvereinbarungen ist der/die Teilnehmer/in zur Bezahlung der Kursgebühr verpflichtet. auch wenn er/sie die Ausbildung vorzeitig beendet. Es sei denn , dass für die vorzeitige Beendigung ein wichtiger Grund besteht. Ein wichtiger Grund ist von dem Teilnehmer unverzüglich zu erbringen, danach erfolgt die anteilige Erstattung der Kursgebühr.
Die Unterrichtsgebühr ist für die gesamten vereinbarten Unterrichtsstunden im Voraus in Bar ohne Abzug zu bezahlen. Eine Übertragung von verschiedenen Unterrichtseinheiten an Dritte ist nicht zulässig.
Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Einzelunterrichts und bei Gruppenkursen muss mindestens 24 Std. vorher durch die Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde angerechnet.
Die Kursleiter behalten sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen, diese werden natürlich zu einem anderem Zeitpunkt nachgeholt.
Bei Anfahrten wird ein Kilometergeld von € 0,35 pro gefahrenen Kilometer berechnet. 10 Kilometer um Heinrichsthal frei.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von dem/die Teilnehmer/in abhängt.
Der/die Teilnehmer/in haftet für die von sich und/oder seinem/ihrem Hund entstandenen Schäden.
Kinder unter 16 Jahren können nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten am Training teilnehmen.
Eine Trainings- Erziehungseinheit beläuft sich auf 45/60/90 Minuten, Je nach Bedarf können diese auf Wunsch verlängert werden, die dann mit dem prozentualem Preisaufschlag berechnet wird.
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber der Hundeschule SPESSART-DOGS at WORK / Hundezentrum Spessart , gleich aus welchem Rechtsgrund bestehen nicht.
Jegliche Begleitpersonen sind von der Haftungsregel in Kenntnis zu setzen.
Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden bzw. der Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.